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   OVG Sachsen, 28.12.2009 - 1 B 400/09   

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OVG Sachsen, 28.12.2009 - 1 B 400/09 (https://dejure.org/2009,10000)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.12.2009 - 1 B 400/09 (https://dejure.org/2009,10000)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. Dezember 2009 - 1 B 400/09 (https://dejure.org/2009,10000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 7; SächsBO § 67 Abs. 1, § 6

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenständigkeit des Verfahrens nach § 80 Abs. 7 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegenüber dem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO; Erforderlichkeit der selbstständigen Bezeichnung der Beteiligten im Verfahren gem. § 80 Abs. 7 VwGO nach der in diesem Verfahren vorzufindenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenständigkeit des Verfahrens nach § 80 Abs. 7 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) gegenüber dem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO; Erforderlichkeit der selbstständigen Bezeichnung der Beteiligten im Verfahren gem. § 80 Abs. 7 VwGO nach der in diesem Verfahren vorzufindenden ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwaltungsverfahren - Eigenständigkeit des Verfahrens nach § 80 Abs. 7 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2009 - 1 B 400/09
    Die Ursprungsbaugenehmigung hat dann ab dem Zeitpunkt der Abweichungserteilung die ihr durch die Abweichung gegebene Fassung (vgl. SächsOVG, Urt. v. 28.8.2005, SächsVBl. 2006, 183 = LKV 2006, 471), so dass entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin veränderte Umstände in Gestalt eines geänderten Streitgegenstandes vorliegen.

    Diese sind neben dem Brandschutz jedenfalls der Belang einer ausreichenden gesundheitsrelevanten Belichtung, nicht jedoch mehr die Wahrung des sozialen Wohnfriedens (SächsOVG, Urt. v. 28.8.2005, SächsVBl. 2006, 183 = LKV 2006, 471).

    Auch die Abstandsflächen sind einer Abweichung nach § 67 Abs. 1 SächsBO zugänglich (SächsOVG, Urt. v. 28.8.2005 a. a. O.; Beschl. v. 8.4.2009 a. a. O., st. Rspr.).Hier hat die Beigeladene zur Begründung ihrer Abweichung zutreffend darauf hingewiesen, dass aufgrund des Gebäudeabstandes brandschutzrechtliche Bedenken nicht bestehen.

  • OVG Sachsen, 25.03.2009 - 1 B 250/08

    Aufschiebende Wirkung; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; Abstandsflächen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2009 - 1 B 400/09
    Aus den von der Antragsgegnerin vorgetragenen Gründen - auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, ergibt sich nicht, dass der Beschluss des Senats vom 25.3.2009 - 1 B 250/08 - zu Unrecht durch das Verwaltungsgericht im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO geändert wurde.

    Das Verwaltungsgericht hat wegen einer zwischenzeitlich ergangenen Abweichung auf den Antrag der Beigeladenen im Ausgangsverfahren 1 B 250/08 die dort ergangene Beschwerdeentscheidung des Senats geändert und den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin des Ausgangsverfahrens abgelehnt.

    Hierzu hat der Senat in seiner Ausgangsentscheidung vom 25.3.2009 - 1 B 250/08 - ausgeführt, dass er ihre Vereinbarkeit mit dem Gebot der Rücksichtnahme ungeachtet der fehlenden Schallimmissionsprognose offen lässt, es aberjedenfalls nicht auf der Hand liege, dass die Immissionsrichtwerte für ein reines oder ein allgemeines Wohngebiet eingehalten werden.

  • OVG Sachsen, 08.04.2009 - 1 B 419/08

    Baugenehmigung; Abweichung; Abstandsflächen; Denkmalschutz; Bestandsschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2009 - 1 B 400/09
    Voraussetzung für eine ermessensgerechte Abweichungsentscheidung ist eine zutreffende Bestimmung der Schutzziele der in Rede stehenden bauordnungsrechtlichen Vorschrift und die Ermittlung des Ausmaßes ihrer Beeinträchtigung (SächsOVG, Beschl. v. 8.4.2009 - 1 B 419/08 - m. w. N.).

    Auch die Abstandsflächen sind einer Abweichung nach § 67 Abs. 1 SächsBO zugänglich (SächsOVG, Urt. v. 28.8.2005 a. a. O.; Beschl. v. 8.4.2009 a. a. O., st. Rspr.).Hier hat die Beigeladene zur Begründung ihrer Abweichung zutreffend darauf hingewiesen, dass aufgrund des Gebäudeabstandes brandschutzrechtliche Bedenken nicht bestehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 13 S 494/95

    Zum Abänderungsverfahren nach VwGO § 80 Abs 7 - Abänderung von Amts wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2009 - 1 B 400/09
    Bei dem Abänderungsverfahren geht es nicht um die ursprüngliche Richtigkeit der im vorangegangenen Verfahren getroffenen Entscheidung (VGH BW, Beschl. v. 8.11.1995, DVBl 1996, 111 = NVwZ-RR 1996, 603 = Rn. 2 bei juris).

    Hiervon ausgehend ist es konsequent, die Bezeichnung der Beteiligten im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO selbständig nach der in diesem Verfahren vorzufindenden Interessenlage der Beteiligten und nicht nach der Beteiligtenstellung im vorangegangenen Aussetzungsverfahren oder im Hauptsacheverfahren vorzunehmen (VGH BW, Beschl. v. 5.10.1990 - 5 S 1828/90 -), sofern das Abänderungsverfahren nicht von Amts wegen eröffnet wird (VGH BW, Beschl. v. 8.11.1995 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05

    Baugrenze, Baulinie, Rücksichtsnahmegebot, Abstandsflächen, Grenzbebauung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2009 - 1 B 400/09
    Hiernach ist auch für das Abänderungsverfahren mangels substanziierter Darlegung einer konkreten Grundstückswertminderung durch die angegriffene Baugenehmigung auf den eine Art von Auffangwert (SächsOVG, Beschl. v. 20.10.2005 - 1 BS 251/05 - m. w. N.) darstellenden Betrag von 7.500 EUR - im Eilverfahren davon die Hälfte - abzustellen.
  • BVerwG, 27.01.1982 - 4 ER 401.81

    Anfechtung - Planfeststellungsbeschluss - Flughafen - Aufschiebende Wirkung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2009 - 1 B 400/09
    Falls die in einem Verfahren auf Zuständigkeitsbestimmung nach § 53 VwGO erfolgte Bemerkung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 27.1.1982, BVerwGE 64, 347 = Rn. 19 bei juris), dass die in der Hauptsache Beteiligten in ihrer jeweiligen Beteiligtenstellung auch Beteiligte für das Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz sind, was auch für das Verfahren nach § 80 Abs. 6 VwGO (jetzt: § 80 Abs. 7 VwGO) gelte (so auch Schoch, a. a. O.und Gersdorf, a. a. O.), auch für die Beteiligtenbezeichnungen gelten soll, wovon aber nicht auszugehen ist, folgt der Senat aus den vorgenannten Gründen dieser Auffassung nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 11 B 1276/96

    Baunachbarrechtlicher Eilantrag; Erteilung einer Nachtragsgenehmigung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2009 - 1 B 400/09
    Etwas anderes gilt für den Fall, dass durch die nachträgliche Abweichung ein Vorhaben legalisiert werden soll, dass gegenüber dem Ursprungsbauvorhaben so wesentlich geändert worden ist, dass es diesem gegenüber ein aliud darstellt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 3.6.1996, NVwZ-RR 1997 = BauR 1997, 96).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1997 - 8 S 29/97

    Beantragung der Abänderung eines verwaltungsgerichtlichen Aussetzungsbeschlusses

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2009 - 1 B 400/09
    Für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist von dem Grundsatz auszugehen, dass der durch eine baugenehmigte Nutzung ausgelöste Stellplatzbedarf (vgl. § 12 Abs. 1 BauNVO) und die von ihm ausgehenden Auswirkungen auf die Nachbarschaft zumutbar, mithin nicht rücksichtslos sind (VGH BW, Beschl. v. 6.2.1997, NVwZ-RR 1998, 611).
  • OVG Sachsen, 25.11.1997 - 1 S 407/97

    Privilegierung; Verlust; Grenzgarage; Hauptgebäude; Wohngebäude; Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2009 - 1 B 400/09
    Soweit sich die Antragsgegnerin auf einen weitergehenden Schutzumfang des § 6 SächsBO beruft, beruhen die von ihr zitierten Ausführungen auf der älteren Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 25.11.1997, SächsVBl. 1998, 139), die seit der Neufassung der Sächsischen Bauordnung ausweislich der vorgenannten Senatsentscheidung vom 28.8.2005 überholt sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1990 - 5 S 1828/90

    Bezeichnung der Beteiligten im Verfahren nach VwGO § 80 Abs 6

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2009 - 1 B 400/09
    Hiervon ausgehend ist es konsequent, die Bezeichnung der Beteiligten im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO selbständig nach der in diesem Verfahren vorzufindenden Interessenlage der Beteiligten und nicht nach der Beteiligtenstellung im vorangegangenen Aussetzungsverfahren oder im Hauptsacheverfahren vorzunehmen (VGH BW, Beschl. v. 5.10.1990 - 5 S 1828/90 -), sofern das Abänderungsverfahren nicht von Amts wegen eröffnet wird (VGH BW, Beschl. v. 8.11.1995 a. a. O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.1987 - 3 B 980/86
  • BVerwG, 07.01.2016 - 4 VR 3.15

    Abänderungsverfahren; Beteiligtenstellung; Rubrum

    Maßgeblich ist die Interessenlage in dem hier anhängigen Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO und nicht die Beteiligtenstellung im vorausgegangenen Aussetzungsverfahren (VGH Mannheim, Beschluss vom 6. Februar 1997 - 8 S 29/97 - NVwZ-RR 1998, 611 ; OVG Bautzen, Beschluss vom 28. Dezember 2009 - 1 B 400/09 - juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 1 B 118/13 - juris Rn. 2; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 80 Rn. 107; a.A. OVG Magdeburg, Beschluss vom 19. Oktober 1994 - 2 M 57/94 - juris Rn. 22; OVG Münster, Beschluss vom 16. Juni 2000 - 7 B 715/00 - juris Rn. 3; OVG Koblenz, Beschluss vom 23. September 2004 - 8 B 11561/04 - NVwZ-RR 2005, 748; VGH München, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - 1 CS 12.2118 - juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 1 ME 71/14 - BauR 2015, 478; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Losebl., Stand: März 2015, § 80 Rn. 548; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 80 Rn. 200; Reimer, DÖV 2010, 688 ).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 1 ME 71/14

    Gleichstellung der Beteiligtenstellung im Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7

    - 1 B 400/09 -, juris Rn. 4 f.; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/ders., Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 1187).
  • OVG Sachsen, 25.01.2012 - 1 B 231/11

    Baugenehmigung, Abstandsfläche, Abweichung, Rücksichtnahmegebot, Nachbar

    10 Der Antrag der Antragsteller gemäß § 80a Abs. 3 VwGO i. V. m. § 80 Abs. 5 VwGO, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Abweichung (§ 67 SächsBO) anzuordnen, ist statthaft, weil der Widerspruch gegen eine Abweichung im Sinne des § 67 SächsBO nach § 212a BauGB keine aufschiebende Wirkung hat (SächsOVG, Beschl. v. 28. Dezember 2009 - 1 B 400/09 -, juris); des Weiteren ist auch die instanzielle Zuständigkeit des Senats gegeben, über den Antrag im Beschwerdeverfahren zu entscheiden.
  • OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23

    Fahrtenbuchauflage; Firma; Fuhrpark; Verhältnismäßigkeit; Streitwert

    Die Beweiserhebung und weitere Ermittlungen bleiben dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. Juni 2022 - 6 B 18/22 -, juris Rn. 18; v. 14. Juli 2010 - 2 B 436/09 -, juris Rn. 8; v. 28. Dezember 2009 - 1 B 400/09 -, juris; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 1022, § 80 Rn. 125).
  • OVG Sachsen, 14.07.2010 - 2 B 436/09

    Einstweilige Verfügung, amtsangemessene Beschäftigung, Aktentransport

    Die Beweiserhebung und weitere Ermittlungen bleiben dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.12.2009 - 1 B 400/09 -,juris, Beschl. v. 8.7.2010 - D 6 B 116/10 - Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 80 Rn. 125).
  • OVG Sachsen, 08.07.2010 - D 6 B 116/10

    Beschwerde, vorläufige Dienstenthebung, Darlegung der Gründe

    Die Beweiserhebung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.12.2009 - 1 B 400/09 -, juris; Kopp/Schenke, a. a. O., § 80 Rn. 125).
  • VGH Bayern, 15.10.2012 - 1 CS 12.2118

    Beteiligtenstellung im Abänderungsverfahren; Nutzungsuntersagung; zweiter

    Dieser Zusammenhang rechtfertigt es, in dem Verfahren gemäß § 80 Abs. 7 VwGO die Beteiligtenstellung unabhängig davon beizubehalten, welcher Beteiligte den Änderungsantrag gestellt hat, zumal auch Gründe der Klarheit für diese Lösung sprechen (vgl. BayVGH vom 25.3.1999 Az. 2 ZS 98.2747; vom 29.6.2000 Az. 26 ZS 00.1373; vom 30.11.2000 Az. 1 ZS/CS 00.2485 ; OVG LSA vom 19.10.1994 Az. 2 M 57/94 ; OVG NRW vom 16.6.2000 Az. 7 B 715/00 ; OVG RhPf vom 23.9.2004 NVwZ-RR 2005, 748; Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, September 2011, § 80 Rn. 548; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 80 Rn. 200; Funke-Kaiser in Bade/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Aufl. 2011, § 80 Rn. 136; a.A. VGH BW vom 6.2.1997 NVwZ-RR 1998, 611; BayVGH vom 15.9.2006 Az. 24 CS 06.2011 ; SächsOVG vom 28.12.2009 Az. 1 B 400/09 ; Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 80 Rn. 107; Külpmann in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 1187).
  • VG Minden, 04.08.2010 - 9 L 273/10

    Erteilung einer Baugenehmigung für ein Schnellrestaurant mit Außengastronomie und

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21.04.2004 - 7 B 684/04 - Bay VGH, Beschluss vom 29.06.2000 - 26 ZS 00.1373 - a.A. Sächsisches OVG, Beschluss vom 28.12.2009 - 1 B 400/09 -, juris.
  • VG Aachen, 15.11.2012 - 2 L 513/12

    Bindungswirkung einer Behörde an einen im einstweiligen Rechtsschutz ergangenen

    Vor diesem Hintergrund ist die Stellung der Beteiligten - wie aus dem Rubrum ersichtlich - nach der im Abänderungsverfahren vorzufindenden Interessenlage und nicht nach der Beteiligtenstellung im vorangegangenen Aussetzungs- oder Hauptsacheverfahren zu definieren, vgl. dazu auch mit eingehender Begründung: Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. Dezember 2009 - 1 B 400/09 - und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 5 S 1444/04 -, jeweils juris; a.A.: Beibehaltung der ursprünglichen Beteiligtenbezeichnung: OVG NRW Beschluss vom 16. Juni 2000 - 7 B 715/00 - unter Hw. auf die Rechtsprechung weiterer Senate, die allerdings mit Blick auf die in baurechtlichen Streitigkeiten einzuordnende Stellung der sonstigen Beteiligten ergangen ist; Schoch in Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Januar 2012, § 80 Rz. 548.
  • OVG Sachsen, 24.01.2014 - 1 B 501/13

    Abänderungsverfahren, Baunachbarstreit

    Der Senat hält in Bezug auf die Bezeichnung der Beteiligten im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO nicht mehr an den Vorgaben in seinem Beschluss vom 28. Dezember 2009 (- 1 B 400/09 -, juris) fest.
  • OVG Sachsen, 12.04.2012 - 2 B 152/12

    Einstweilige Anordnung, Schulwechsel auf eine andere Mittelschule

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